Nutzung öffentlicher Sportstätten

LA Halle quer

Der HSB arbeitet generell und ständig an strukturellen und konzeptionellen Verbesserungen der Vergabeverfahren von öffentlichen Sportstätten an Vereine. In der Regel erfolgt die Vergabe der Nutzungszeiten über die Bezirksämter.

  • Der HSB ist in den Vergabeausschüsse der Bezirke an der Vergabe von neuen Nutzungszeiten in Schulsporthallen aktiv.
  • Vereine, die eine Nutzungs- oder Betriebsübernahme von städtischen Sportanlagen anstreben, werden vom HSB begleitend beraten.
  • Die Vergabe der Nutzungskontingente in den Bezirkssporthallen an die Sportfachverbände wird vom HSB vorgenommen.


Die Belegungspläne der einzelnen Bezirkssporthallen stehen hier zum Download bereit:

 

Ansprechpartner

Ansprechpartnerin