Sportförderung
Die staatliche Sportförderung auf der Grundlage des Sportfördergesetzes dient ausschließlich den im HSB organisierten gemeinnützigen Sportvereinen und –verbänden.
- Der HSB sichert die Finanzierung des Sports in Hamburg über die Verwendung der ihm als institutionelle Sportförderung zufließenden Mittel gemäß Sportfördervertrag ab. Diese Mittel werden für die HSB-eigenen satzungsgemäßen Aufgaben sowie für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen verwendet.
- Dem HSB stehen zweckgebundene Mittel der Stadt Hamburg zur besonderen Förderung von Projekten und Programmen im Sport zur Verfügung.
Alle für die Sportförderung verwendeten Mittel können dem aktuellen Haushaltsplan entnommen werden.
Downloads zu diesem Thema
Sportfördervertrag 2009-2010 (573 KB)



