Vereinsaufnahme in den HSB
Was bedeutet eine ordentliche Mitgliedschaft im HSB für einen Verein?
- die sportpolitische Interessenvertretung des organisierten Sports gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit
- die Zurverfügungstellung eines kostengünstigen Versicherungsschutzes über den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG
- die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit staatlicher Sportanlagen
- der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit günstigen Konditionen für Sportvereine, z.B. in den Bereichen GEMA, Strom, etc.
- die Gewährung von Zuschüssen für Übungsleitende, Substanzerhaltungsmaßnahmen und sportliche Jugendarbeit sowie weitere Einzelprojekte.
- Kostengünstige Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Vermittlung von Beschäftigungsprogrammen, z.B. Aktiv-Jobbern
Vereine können die Aufnahme in den HSB unter nachfolgenden Bedingungen beantragen:
Der Verein muss im Vereinsregister in Hamburg eingetragen sein, sollte mindestens sieben Mitglieder vorweisen können und gemeinnützig für den Sport sein. Der Verein muss eine Mitgliedschaft in einem dem HSB angehörenden Verband beantragt haben oder diesem angehören.
Downloads zu diesem Thema
Aufnahmeantrag (560 KB)
Aufnahmerichtlinien (1 MB)
Abgabenordnung (108 KB)
Vordruck zur Anerkennung der Datenschutzrichtlinie des HSB (1 MB)
Befreiung Steuergeheimnis (21 KB)
Vereinsvorstände (673 KB)
Bankeinzug (490 KB)
Bestandserhebungsbogen (2 MB)
Bestandserhebung Teil A (1 MB)
Bestandserhebung Teil B (1 MB)



