Weitere Unterstützung für den Hamburger Sport in der Corona-Krise: Neben der Soforthilfe und dem Sportförderkredit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) steht als dritte Säule ein zusätzlicher Sport-Nothilfefonds in Höhe von 5 Millionen Euro bereit.

Pressekonferenz mit Vorstellung des Nothilfefonds

Ab sofort können gemeinnützige Sportvereine, Organisatoren von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, über den Hamburger Sportbund (HSB) und das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport nicht zurückzuzahlende Zuschüsse beantragen.

Die Behörde für Inneres und Sport hat seit Inkrafttreten der Einschränkungen gemeinsam mit der Finanzbehörde, der Hamburgischen Investitions- und Förderbank und dem Hamburger Sportbund an einem umfangreichen Maßnahmenpaket gearbeitet, das sicherstellen soll, dass der Sport gut durch die Krise kommt. Neben der Corona Soforthilfe und dem Förderkredit Sport wird nun als dritte Säule ein zusätzlicher Nothilfefonds in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. Eine Erhöhung des Fonds, bei vorzeitiger Ausschöpfung des Volumens, ist möglich.

Vereine, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen mit den nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 25.000 Euro je Sportverein.

Organisatoren von Sportveranstaltungen in Hamburg, denen für das Jahr 2020 bereits eine Förderung durch die Stadt zugesagt worden war und die durch die Absage einer Veranstaltung in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage geraten sind, können einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Liquiditätsengpasses erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei das Doppelte der für die Veranstaltung für das Jahr 2020 vereinbarten Zuwendung und darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Der Antragsteller muss versichern, dass die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen.

Antragsberechtigt sind zudem als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die keine Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) in Anspruch nehmen können. Diese können entsprechend der Förderkonditionen der Hamburger Corona Soforthilfe gefördert werden.

Die vollständige Förderrichtlinie ist online abrufbar.