Weitere Lockerungen im Sport. Alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien sollen ab morgen wieder genutzt werden. Das hat der Hamburger Senat heute beschlossen.

news l 2020 sport im freien

Voraussetzung ist, dass der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgt - ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander muss eingehalten werden. Dabei gibt es keine Unterscheidung bei Mannschafts- oder Individualsportarten.

Sportkurse und -schulungen im Freien und Ansammlungen von Personen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen sind ebenfalls erlaubt, wenn sie der gemeinsamen Sportausübung dienen. Dies gilt auch u.a. für Yoga- oder Fitnesskurse in Parkanlagen o.ä. Auch die Vermietung von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Booten ist ab Mittwoch wieder möglich. Natürlich alles unter Einhaltung der Auflagen.

Anbieter, Betreiber und Vereine sind aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportler*innen durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen weiterhin nicht betreten.

Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt. Weitere Lockerungsschritte im Bereich des Sports (u.a. für den Hallensport und die Nutzung von Fitnessstudios) könnten, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt, noch im Laufe des Mai folgen.