Das Bundesfinanzministerium hat die steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert.
Mehr Informationen dazu findet man auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Mit Schreiben vom 9. April 2020 wurde mitgeteilt, dass es gemeinnützigkeitsrechtlich nicht beanstandet wird, wenn die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen weiterhin geleistet werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.
Diese Regelung ist nun verlängert worden.