Situation von Kinder und Jugendlichen beim Bundeslockdown besonders beachten.

Jugendlicher mit Fußball auf einem Rasenplatz © Witters

Die Gesellschaft für Aerosolforschung e. V. (GAeF ) hat in ihrem Positionspapier und einem offenen Brief an die Bundesegierung festgehalten, dass COVID-19-Infektion im Wesentlichen in Innenräumen passieren und dass im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Räume, nahezu keine Ansteckungen auftreten.

Vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse wäre eine Neubewertung der Eindämmungsverordnung in Bezug auf den Vereinssport angezeigt. Den Vereinen nach einem halben Jahr Lockdown mehr Spielräume für Sport im Freien einzuräumen, sollte nun zügig in den Fokus genommen werden.

Außerdem sollte rund um die Diskussionen um das Infektionsschutzgesetz und den so genannten Bundeslockdown die Situation von Kindern und Jugendlichen, die seit einem halben Jahr de facto ohne Vereinssportangebote auskommen mussten und erst seit März in Hamburg Training in Kleingruppen durchführen dürfen, besonders beachtet werden.

„Eine erneute Einschränkung des Kleingruppentrainings wäre ein erneuter Knockout für Hamburgs Sportnachwuchs. Vereinssport kann im Freien und mit Regeln risikobewusst durchgeführt werden. Wenn Lockerungen anstehen, muss als erster Schritt mehr Vereinssport im Freien möglich sein. Es braucht differenzierte Lösungen, damit Vereine ihren Mitgliedern etwas anbieten können“, so HSB-Vorstandsvorsitzender Ralph Lehnert.