Der Hauptausschuss des HSB hat sich in seiner heutigen digitalen Sitzung mit der aktuellen Corona-Situation befasst und folgende Resolution beschlossen:
Die Frustration über die weitere Einschränkung des Sports in Hamburg aufgrund der nun geltenden „Bundes-Notbremse“ und weiterer Einschränkungen ist groß: Der HSB und seine Mitgliedsorganisationen sind mit dieser Regelung äußerst unzufrieden, weil sie Kinder erneut unbegründet benachteiligt und vom Vereinssport ausschließt und die getroffenen Maßnahmen aktuelle Erkenntnisse der Aerosolforschung komplett unberücksichtigt lassen.
Nach einem halben Jahr Lockdown im Vereinssport wird die Pandemiebekämpfung weiter auf dem Rücken von Kindern ausgetragen. Angeleitete Bewegung von Kindern und Ju-gendlichen im Sinne der kürzlich unterzeichneten „Hamburger Deklaration“ wären jetzt das Gebot der Stunde.
Der Hamburger Sport hat seit Monaten Perspektiven zur Sportausübung gefordert und einen Stufenplan in Abhängigkeit der Inzidenzwerte und unter Berücksichtigung vorhandener Hygienekonzepte vorgelegt. Jetzt wird das bestehende Minimalangebot für zehn Kinder im Freien auf Fünfergruppen zusammengestrichen und mit der Testpflicht für Übungsleitende eine zusätzliche Hürde für die Sportangebote der Vereine errichtet.
Differenzierte Maßnahmen für den Vereinssport sind nötig, um die mittlerweile weit verbreitete Bewegungslosigkeit zu bekämpfen:
1. Mehr Sport im Freien insbesondere für Kinder ermöglichen
Die Aerosolforschung weist jüngst darauf hin, dass Ansteckungen im wesentlichen Indoor erfolgen. Beim Sport im Freien sind die bestehenden Einschränkungen daher unbegründet. Das heißt konkret: Zunächst Kinder- und Jugendgruppen ohne Abstand, größere Gruppen von Erwachsenen ggf. auch mit Abstand. Es bedarf differenzierter Angebote, um mehr Vereinssport zuzulassen: Der Stufenplan des HSB zur Öffnung liegt vor und könnte schrittwei-se umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Durchführung von Wettkampfsport im Freien.
2. Schnelltest-Regelung ist eine weitere Hürde
Die Regeln der „Bundes-Notbremse“ sehen vor, dass Anleitungspersonen über einen nega-tiven Coronavirus-Testnachweises verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. Dieser darf bei Schnelltests nicht älter als 12 Stunden sein. Der organisatorische Aufwand für häufig ehrenamtliche Trainer*innen ist nun erheblich, die Kostenfrage für Trainer*innen, die mehrmals pro Woche Übungsstunden geben, ist ungeklärt.
Für Lehrkräfte an den Schulen werden durchgeführte Tests nicht bescheinigt, so dass diese sogar doppelt getestet werden müssten, wenn sie nachmittags im Vereinssport mit Kindern tätig sind. Ein Schildbürgerstreich!
Der Umfang von Schnell– und Selbsttests, der zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs nötig ist, sprengt die finanziellen Möglichkeiten des Hamburger Vereinssports. Sportvereine werden ihre Angebote für ihre Mitglieder nur verantwortungsbewusst aufrechterhalten können, wenn sie andere finanzielle Förderrungen hierfür erhalten. Da Kinder und Jugendliche auf absehbare Zeit nicht geimpft werden, wird ihr Sport nur mit Tests abgesichert werden können.
Allgemein ist die Ansteckungsgefahr im Freien sehr gering (siehe Aerosolforschung). Daher ist es für ein praxisnahes Sportangebot im Freien völlig ausreichend, bei einer Testpflicht mit den medizinisch anerkannten Selbsttests/Laientests zu agieren. Diese können unkompliziert an der Sportstätte vor der Sportausübung angewandt werden.
3. Landeskadertraining ermöglichen
Hamburgs leistungssportlicher Nachwuchs durfte im Winter nicht trainieren, auch jetzt ist Verbänden, die nicht zur HSB-Sportartenklassifizierung gehören, das Landeskadertraining untersagt. Dabei handelt es sich um eine rein politisch getroffene Entscheidung, die nicht auf pandemischen Gesichtspunkten basiert. Hier bedarf es nach einem halben Jahr nun auch zeitnah Lösungen für alle Landeskader. Auch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht hierfür weniger Einschränkungen vor.
4. Modellprojekte zeitnah ausschreiben und umsetzen
Um den Folgen des Bewegungsmangels begegnen zu können, bedarf es einer Herangehensweise, die differenziert bewertet, welche Angebote im Vereinssport möglich sind. Die Pandemie hat zu einer weitgehenden Bewegungslosigkeit geführt. Der Vereinssport sollte als Lösung begriffen werden, um diesem Problem verantwortungsbewusst zu begegnen. Der Beschluss der MPK vom 22.03.2021 ermöglicht die Einrichtung von Modellprojekten auch im Sport. Die Ausschreibung muss behördlicherseits zeitnah erfolgen, der HSB hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet und seine Mitwirkung zugesagt, damit die auszuwählenden Vereinsprojekte gut vorbereitet und bei Unterschreiten der Inzidenz von 100 schnellstmöglich umgesetzt werden können.
5. Behördliche Entscheidungsspielräume verantwortlich nutzen und kommunizieren
Bewegungsinseln der FHH mit der Nutzung der dort befindlichen Sportgeräte sind erlaubt, die Nutzung von Sportgeräten der Vereine auf deren Gelände wird – trotz Zulassung von Individualsport im Rahmen der EVO – mit Verweis auf ein OVG-Urteil untersagt, das den Unterschied zwischen Bewegungsinseln und Sportgeräten der Vereine offenbar nicht kennt.
Behördliche Entscheidungsspielräume müssen qualifizierter und sportfreundlicher genutzt werden. Die Abgrenzung zulässiger von untersagter Sportausübung muss klarer geregelt werden. Vereine müssen häufig innerhalb eines Tages die neuen Regelungen umsetzen, mehr Vorlauf gewährt eine Änderung der Eindämmungsverordnung häufig nicht. Dazu bedarf es einer umfassenden und rechtzeitigen Kommunikation gegenüber dem Vereinssport. Insbesondere die Fragen zu Abstandsgeboten und den geforderten Schnelltests sind essentiell, damit Vereine ihr Angebot verantwortungsbewusst umsetzen können. Dabei sind vor allem die betrieblichen Abläufe vor Ort zu berücksichtigen.
Bestehende unterschiedliche Ausgangsbeschränkungen sind Ländergrenzen überschreitend zu harmonisieren.
6. Vereine mit hohem Mitgliederrückgang schnell fördern
Die Corona-Pandemie schlägt sich in immer stärkerem Maße auf die Mitgliederzahlen in den Vereinen nieder. In einigen Vereinen beträgt der Mitgliederrückgang bereits mehr als 20%. Häufig sind die größeren Vereine betroffen, die gleichzeitig die Betriebskosten ihrer vereinseigenen Sportanlagen bewältigen müssen. Nach dem Nothilfefonds 1.0 (April 2020) und dem Nothilfefonds 2.0 (November 2020) ist nun eine dritte Förderung von Vereinen dringend erforderlich, um die entstehenden Kosten gegenüber stark rückläufigen Mitgliedsbeiträgen decken zu können.