Ab Samstag, 22.05.2021, plant der Hamburger Senat weitere Lockerungen, auch zum Sport im Freien.

Junge Menschen spielen zusammen Basketball im Freien @iStock/golero

Dann gilt wieder:

  • Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht
  • Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
  • Freibäder können verbunden mit Testpflicht sowie (digitaler) Kontaktnachverfolgung öffnen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird auch in Hallenbädern ermöglicht.

Zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 erfolgen Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen, auch im Bereich Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test).

„Wir freuen uns, dass es nun endlich wieder mit Perspektive weitergeht und die Menschen nach so langer Zeit wieder organisiert Sport treiben können. Aus unserer Sicht wäre im Freien allerdings mehr möglich, insbesondere für Jugendliche über 14 Jahren. Mit guten Hygiene- und Schutzkonzepten könnte man einen größeren Sprung nach vorne machen,“ so HSB-Vorstand Ralph Lehnert.

Irritiert zeigt sich der HSB darüber, dass in Hamburg die Regelungen der Bundesverordnung zum Sporttreiben für geimpfte und genesene Personen offenkundig noch nicht umgesetzt werden.

„Wir erhalten täglich verärgerte Rückfragen von Hamburger Vereinssportler*innen, die sich in ihren Grundrechten eingeschränkt sehen“, so Ralph Lehnert.

Momentan entfällt für diese Personengruppe lediglich die Testpflicht als Anleitungspersonen, sofern ein Nachweis gemäß § 2a vorhanden ist und auf Verlangen vorgelegt werden kann.

Nach Rücksprache mit dem Landessportamt wurde die Begrifflichkeit „kontaktfrei/kontaktlos“ wie folgt für den Sport definiert: Sport in den bekannten Gruppengrößen gilt als „kontaktlos“, wenn die Personen bei Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind, sondern nur in Ausnahmesituationen (so sind z.B. auch die klassischen Teamsportarten möglich). „Nicht kontaktlos“ wären dementsprechend Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen vergleichsweise engen Körperkontakt gibt (z.B. Judo, Tanzen oder Ringen).

 Fragen zur Testpflicht für Anleitende im Sport müssen bitte der Verordnungen entnommen werden, sobald diese online ist.