Folgendes gibt es als Vereinssportler*in nun in Hamburg zu beachten, wenn man wieder Sport treiben will:

Kinderhandball unter Coronabedingungen @ Witters Sportfotografie

 

  • Unter freiem Himmel dürfen 20 Erwachsene mit Körperkontakt ohne Abstand Sport treiben

  • In Innenräumen dürfen bis zu 10 Erwachsene kontaktfrei ohne Abstand Sport treiben

  • Kinder bis 14 Jahren dürfen sowohl im Innenbereich als auch im Freien zahlenmäßig unbegrenzt mit Körperkontakt ohne Abstand Sporttreiben; Keine Testpflicht

  • Ab 14 Jahren gilt: Indoor nur mit Test & Bescheinigung bzw. einem Test unter Aufsicht einer Person, die in den Testverfahren qualifiziert ist; Outdoor ohne Test

  • Die Regeln für vollständig Geimpfte und Genesene findet man auf der Seite der Stadt Hamburg unter "Erleichterungen für Geimpfte und Genesene"
  • In Innenräumen muss zwischen Geräten, Yogamatten, etc. ein Abstand von 2,5 m eingehalten werden und es gilt max. eine Person je 10qm

  • Außengastronomie der Sportvereine darf betrieben werden, Innengastronomie bleibt noch geschlossen

  • Die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig

  • Die Testpflicht für Anleitende entfällt für Sport im Freien, Indoor ist sie weiterhin vorgeschrieben

Die aktuell gültige Verordnung und die FAQs des Landessportamts findet man auf der Seite der Stadt Hamburg.

Anbei auch die Handlungsempfehlungen für den Vereinssportbetrieb in den öffentlichen Sporthallen (03.06.2021) mit den Regelungen, die nun für die Nutzung der Sporthallen gelten.