Ab dem 4. Juni dürfen Sportvereine ihre Bäder wieder für Angebote öffnen. Folgende Auflagen sind zu beachten:

Unterwasseraufnahme in einer Schwimmhalle © iStock/efenzi

Das Badewasser muss entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitet und desinfiziert sein; Natur- und Sommerbäder dürfen betrieben werden.

Die Hygieneregeln sind einzuhalten und die Kontaktnachverfolgung ist sicher zu stellen. Ein Schutzkonzept ist zu erstellen und es wird dringend empfohlen bei der Erstellung des Schutzkonzeptes dem Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. zu folgen. Es gelten die Abstandsgebote nach §3 Absatz 2.

Saunabereiche und Whirlpools dürfen nicht genutzt werden.

Für Personen, die das 14 Lebensjahr vollendet haben, gilt eine Testpflicht nach §10 (h): Also Schnelltest mit Bescheinigung bzw. unter Aufsicht einer qualifizierten Person. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es keine Testpflicht und die Abstandsregeln gelten ebenfalls nicht.

Es gelten die Regelungen in § 20 (2a) der Eindämmungsverordnung