Ab 02. Juli gelten weitere Lockerungen für den Mannschafts- und Kontaktsport.
Im Freien und in geschlossenen Räumen ist Mannschaftssport und Kontaktsport ab heute unabhängig von der Personenzahl zulässig. In geschlossenen Räumen gilt eine Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße (eine Person je 10 qm Fläche).
Die bisherigen Auflagen bleiben bestehen (insbesondere Testpflicht in geschlossenen Räumen).
Antigenschnelltests sind nun 48 Stunden gültig.
Die Sitzplätze von Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen dürfen künftig auch im Schachbrettmuster angeordnet werden. Stehplätze müssen weiterhin mit Abstand von 1,5 m zueinander angeordnet werden.
Die Einzelheiten sind in den kommenden Tagen in der Eindämmungsverordnung nachzulesen.