Für den Sport in Hamburg gilt ab morgen dann Folgendes:

Bild mit Handy und Menschen auf der Strasse @ iStock

  • Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung entfällt auch beim Vereinssport
    Der Senat hat eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung auch bei Sportvereinsangeboten und -veranstaltungen ab 5. Feburar 2022. Das bedeutet, es müssen nun keine Listen mehr geführt werden oder Apps zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden. Der Impfstatus ist beim Indoorsport aber weiter zu kontrollieren!
  • Durchführung von überregionalen Großveranstaltungen
    Zur Durchführung von überregionalen Großveranstaltungen gibt es eine Verständigung zwischen den Bundesländern, die auch in Hamburg umgesetzt wird. Hier können überregionale Großveranstaltungen in Innenräumen vor maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch vor maximal 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauern, stattfinden. Bei Großveranstaltungen im Freien sind maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität erlaubt, wobei höchstens 10.000 Personen eingelassen werden dürfen.

    Für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ändert sich durch die Vereinbarungen zu überregionalen Großveranstaltungen nichts. Hier bleibt es bei den bestehenden Regelungen. Es gilt das 2G-Plus-Zugangsmodell sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Darüber hinaus sind getrennte Zugänge für die einzelnen Blöcke vorzusehen.

  • Alle anderen Regelungen (2G-Plus beim Indoorsport, Schutzkonzepte, Hygienevorgaben, Maskenpflicht in Gebäuden) behalten ihre Gültigkeit.

Die neue Verordnung finden sie in Kürze hier. Die FAQs des Landessportamtes finden Sie hier: FAQs Sport.