Die bestehenden Sonderregelungen zur Durchführung von zertifizierten Präventionskursen durch die gesetzlichen Krankenkassen werden verlängert.

Zwei Hände mit kleinen Hanteln

 Durchführung von zertifizierten Präventionskursen:
Zertifizierte Präsenzkurse können als Ausnahmeregelung auch über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg (Live-Stream) durchgeführt werden. Die Regelung greift solange die zum Infektionsschutz erlassenen Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Kontaktbeschränkung gültig sind. Dies ist ausdrücklich eine Sonderregelung aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, die eine Durchführung in Präsenz nicht möglich machen und gilt bis auf Widerruf.

Sie werden rechtzeitig durch die Zentrale Prüfstelle Prävention informiert, bis zu welchem Datum spätestens ein Präsenzkurs als Live-Übertragung begonnen werden kann. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann gemäß den Infektionsschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer eine Durchführung von Präventionskursen wieder für alle Versicherten in Präsenz zulässig ist. Sofern ein zertifizierter Präsenzkurs auf digitalem Weg begonnen wurde, kann er auch in dieser Form zu Ende geführt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den begonnenen (hybride Form) Kurs in Präsenz zu Ende zu führen, sofern die Regelungen zum Infektionsschutz dies zulassen.Dies liegt in der Entscheidung der Kursleitungen gemeinsam mit den Teilnehmenden. Kompaktangebote sind in diese Regelung eingeschlossen.

Die Regelung gilt auch in Fällen, in denen eine Durchführung in Präsenz für bestimmte Personengruppen nicht möglich ist (z. B. ältere Personen). Die davon betroffenen Kurse können weiter auf digitalem Weg durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Die Prüfung eines Präsenzkurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention umfasst keine datenschutzrechtlichen Aspekte. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei der Durchführung von Präsenzkursen auf digitalem Wege, Datenschutz-bestimmungen zu beachten, diese zu sichern und die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren bzw. deren Einwilligung einzuholen.

Des Weiteren resultiert aus der Corona-Sonderregelung kein Anspruch auf eine Zertifizierung Ihres Angebotes als IKT-Kurs. IKT-Kurse durchlaufen ein gesondertes Prüfverfahren. Sofern Sie also beabsichtigen nach Beendigung der Kontaktbeschränkungen und der damit verbundenen Corona-Sonderregelung für Präsenzangebote dauerhaft digitale Kurse anzubieten, ist eine Zertifizierung explizit als IKT-Angebot gemäß Kapitel 5 des Leitfadens Prävention notwendig. Ab dem 01.07.2021 können digitale Angebote auch gemäß Kapitel 7 des Leitfadens Prävention zertifiziert werden. Alle anderen Kursangebote sind nach Beendigung der Corona-Sonderregelung nicht mehr in digitaler Form gestattet.

Weitere Informationen und welche Kriterien für IKT-Angebote gelten finden Sie unter www. zentrale-pruefstelle-praevention.de