Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.

Zuschauer beim Fussball-Spiel in Hamburg @ Witters Sportfotografie

Damit gelten ab dem 02. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:

  • FFP2-Maskenpflicht im Indoorbereich (z.B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
  • FFP2-Maskenpflicht auch bei Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
  • Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regeln entfallen für den Indoorsport. D.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden.
  • In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden.
  • Grundsätzlich können Vereine für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.

Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§20): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.

Der Beschluss der Bürgerschaft muss nun noch in die neuen Eindämmungsverordnung umgesetzt werden. Die neue Verordnung finden Sie nach Veröffentlichung hier. Den beschlossenen Antrag der Bürgerschaft finden Sie hier