Mit dieser Förderrichtlinie sollen Vereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, bei der Umsetzung der corona-bedingten erhöhten Hygienemaßnahmen unterstützt und auch die Aufrechterhaltung und Durchführung des Spielbetriebes gewährleistet werden.

Maske, Handschuhe und Desinfektionsflasche @ Pixabay

Konkrete Fördermaßnahmen sind z.B. häufigere und umfangreichere Reinigungen der Sport- und Sanitäranlagen, Maßnahmen für eine bessere Hygiene oder Maßnahmen zur Desinfektion und Aufwendungen für die Anschaffung von Corona-Tests, aber auch Maßnahmen der Zuschauertrennung und zur Gewährleistung der Einhaltung von Vorgaben der Stadt zur Pandemiebekämpfung.

Die Gesamtfördersumme in Höhe von 1 Million Euro wird aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise bereitgestellt. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen.

Die maximale Förderhöhe für Sportvereine richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Dabei werden 50 Prozent der nachgewiesenen Belastungen gefördert.

Vereinsmitglieder Maximaler Förderbetrag in Euro

  • bis zu 500 Mitglieder: 7.500 Euro
  • 501 bis 1.000 Mitglieder: 15.000 Euro
  • 1.001 bis 3.000 Mitglieder: 22.500 Euro
  • mehr als 3.000 Mitglieder: 30.000 Euro

Anträge können nun für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2022 gestellt werden:

HSB-Mitgliedsorganisationen stellen ihre Anträge ab heute bitte über das HSB-Förderportal. Mehr Infos unter folgendem Link: Corona Nothilfefonds »Hygiene«.