Heute hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2025 zustimmt. Für den organisierten Sport und insbesondere für Sportvereine bringt das Gesetz mehrere Neuerungen mit sich, die das Ehrenamt stärken und Vereine spürbar entlasten sollen und E-Sport für gemeinnützig erklären.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die neuen Regelungen zur Gemeinnützigkeit umfassen:
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro
- Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro
- Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro
- Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit
- Außerdem wird die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche für Organmitglieder von Vereinen, besondere Vertreter sowie für Vereinsmitglieder auf jährlich 3.300 Euro angehoben. Damit soll das persönliche Haftungsrisiko im Vereinsrecht weiter gemindert werden.
- Und: Prämien für Medaillenerfolge bei Olympischen und Paralympischen Spielen müssen künftig nicht mehr versteuert werden.
Ebenfalls neu: E-Sport wird künftig steuerrechtlich dem Sport gleichgestellt. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt.
ABER: Die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Andere Rechtsbereiche (z. B. Sportfördergesetze, Verbandsrecht) bleiben unberührt. Damit erhalten Vereine, die E-Sport-Angebote machen oder aufbauen möchten, eine klare rechtliche Grundlage. Das eröffnet dem organisierten Sport neue Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf junge Zielgruppen. Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des E-Sports findet der Jugendschutz weiterhin Berücksichtigung. So sollen gewaltverherrlichende Spiele nicht unter die Gemeinnützigkeit fallen.
Darüber hinaus gibt es Neuerungen, die sich mittelbar auf den Vereinsbetrieb auswirken können:
- Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Entfristung der Mobilitätsprämie.
- Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf sieben Prozent.
Sportvereine und Sportfachverbände sind angehalten die o.g. Regelungen in den von ihnen verwendeten Dokumenten (z.B. Verträge mit Übungsleitenden, Finanzordnungen, etc.) zu aktualisieren und in den Finanzprozessen (z.B. Buchhaltung, Steuererklärung, etc.) zu berücksichtigen.