Aktuell werden Abmahnungen an Website-Betreiber versendet, wenn diese Google Fonts auf ihrer Website einsetzen.

Bunte Buchstaben auf schwarzem Hintergrund @ Pixabay

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis von über 1.400 Schriftarten für z. B. Websites, das Google lizenzfrei anbietet.

Es gibt die Möglichkeit, das Verzeichnis zu nutzen, ohne Google Fonts hochladen zu müssen (sogenannte dynamische Variante). In diesem Fall wird beim Besuch der Website eine Verbindung zu einem Google-Server aufgebaut. Dabei wird die IP-Adresse der Website-Besucher*innen an Google übermittelt – und das ist laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht erlaubt bzw. erfordert eine eindeutige Zustimmung des*der Besucher*in! 

Webseitenbetreiber können auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Das Landgericht München hatte im Januar 2022 bereits einem Kläger 100 € Schadensersatz zugesprochen.

Daher der Hinweis an unsere Mitgliedsorganisationen: Vermeiden Sie die dynamische Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website. Stattdessen können Sie Google Fonts auch downloaden und lokal installieren (statische Variante). Dann wird die IP-Adresse der Website-Besucher*innen nicht übermittelt.