Die Mitglieder des HSB-Hauptausschusses sprechen sich für ein soziokulturelles Budget im Rahmen der Kindergrundsicherung aus, welches u.a. für Mitgliedsbeiträge im Sportverein reserviert sein sollte.

Fröhliche Kinder sitzend auf einer Finessmatte mit Bällen in den Händen @ iStock

HISTORIE:
Kids in die Clubs (KiC) wurde 2004 als Förderprogramm der Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. (HSJ) ins Leben gerufen. Es hat Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aus Familien mit  geringem Einkommen die beitragsfreie oder ermäßigte Mitgliedschaft in Sportvereinen ermöglicht. Im Jahr 2011, als bundesweit das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eingeführt wurde, erhielt die HSJ den Auftrag, hierüber zentral die Mitgliedsbeiträge der teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen im organisierten Sport abzurechnen. Eltern bzw. Sorgeberechtigte legten beim Sportverein einmal jährlich ihren Leistungsbescheid über staatliche Transferleistungen vor und beantragten damit die Mitgliedschaft. Der Sportverein leitete die Unterlagen an die Sportjugend weiter, die sich dann um die Abrechnung kümmerte.

Zum 01.08.2019 trat das „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft. Dieses änderte die gesetzlichen Grundlagen zur Abrechnung der soziokulturellen Teilhabe des BuT. Die teilhabeberechtigten Familien haben nun einen  Rechtsanspruch, die bis zu 15 Euro monatlich für die soziokulturelle Teilhabe, selbst zu erhalten. Es liegt damit in ihrer Verantwortung, das Geld einzusetzen und entsprechend direkt z.B. mit einem Sportverein abzurechnen.

Bis zur Gesetzesänderung hatten die teilhabberechtigten Familien einen Rechtanspruch auf eine Leistung (bspw. Mitgliedschaft im Sportverein), nicht auf das Geld für eine Leistung. Diese gesetzlichen Änderungen haben die Sozialbehörde veranlasst, dass Verfahren umzustellen und selber abzuwickeln. Die HSJ musste die Abwicklung der soziokulturellen Teilhabe des BuT zum 31.12.2021 einstellen. Im Ergebnis führte dieser Paradigmenwechsel dazu, dass auf Vereinsseite der Verwaltungsaufwand drastisch zunahm und bei den Teilhabeberechtigten die Inanspruchnahme-Quote absank.


KINDERGRUNDSICHERUNG*:

„Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Wir werden Kitas, Schulen und sonstige Angebote der Bildung und Teilhabe sowie Mobilität weiter stärken. In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs-und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.“

* Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP): MEHR FORTSCHRITT WAGEN BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT, Seite 100


SKIZZIERUNG DER HERAUSFORDERUNG:
Die Kindergrundsicherung plant, ähnlich wie das „Starke-Familien-Gesetz“ zukünftig die Verantwortung über die Verwendung der Gelder in die Hände der Erziehungsberechtigten zu legen. Aus den Erfahrungen des
letzten Jahres mit der veränderten Abwicklung der soziokulturellen Teilhabe des BuT in Hamburg, können wir mit Sicherheit sagen, dass wenn Gelder nicht an einen bestimmten Zweck gebunden sind (bspw. für den
Mitgliedsbeitrag im Sportverein) diese flexibler von den Familien eingesetzt werden. Das kann bedeuten, dass der Mitgliedsbeitrag nicht, mit dem dafür vorgesehenen Geld, bezahlt wird oder die Kinder gar nicht erst
in den Sportverein kommen. Unsere Vereinsvertretungen berichten in diesem Zusammenhang von vermehrten Inkassoverfahren, die alle nicht vollstreckt werden können, so dass die Sportvereine auf den Kosten sitzen bleiben. Die Systemumstellung in Hamburg im letzten Jahr hat dazu noch zu mehr bürokratischem Aufwand für die Eltern und Sportvereine geführt, so dass nicht mehr so viele Kinder ihren BuT-Anspruch für eine Mitgliedschaft im Sportverein eingesetzt haben.


RESOLUTION:
Die Mitglieder des HSB-Hauptausschusses sprechen sich für ein soziokulturelles Budget im Rahmen der Kindergrundsicherung aus. Dieses Budget (12 x mindestens 15 Euro = mindestens 180 Euro p.a.) soll für soziokulturelle Teilhabeleistungen (Sportvereine, Musikschule etc.) verpflichtend reserviert werden. Dieses Budget kann von den teilhabeberechtigten Familien auf jährlichen Nachweis (bspw. Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Sportverein) abgerufen werden und somit von den Sportvereinen als Mitgliedsbeitrag vereinnahmt werden. In diesem Kontext fordern die Mitglieder des HSB-Hauptausschusses den Gesetzgeber auf, die vereinsseitig anfallenden Kosten für nicht vollstreckbare Inkassoverfahren von teilhabeberechtigten Familien zu übernehmen.

Die Mitglieder des HSB-Hauptausschusses begrüßen die Idee der Entbürokratisierung der Kindergrundsicherung. Der aktuelle bürokratische Aufwand stellt insbesondere seit 2022 in Hamburg ein großes Problem bei der Antragsstellung durch die Eltern dar.