Planfeststellungsverfahren für U5 auf ihrem Abschnitt zwischen der Haltestelle City Nord und der zukünftigen Haltestelle „Jarrestraße“.
Die HSB-Wassersportkommission (WSK) setzt sich zusammen aus den Verbandsspitzen der Hamburger Sportfachverbände Rudern, Kanu, Segeln, Motorboot, Tauchen und Vertreter*innen des HSB.
Die WSK kümmert sich um die Belange des gemeinnützigen Wassersports, dessen „Sportplatz“ die Hamburger Gewässer und Reviere sind. Diese Stellungnahme ist verfasst vom HSB und denjenigen Verbänden, deren Mitgliedsorganisationen die Alster als ihr Sportrevier nutzen.
Die Alster ist eines der wesentlichen Wassersportreviere Hamburgs. Neun Kanu-, 13 Ruder- und neun Segelvereine mit vielen Mitgliedern, Kinder- und Jugendsport und häufig mit einer jahrhundertelangen Tradition, haben ihren Sitz an der Alster und den Alsterkanälen. Der Fluss wird im Rahmen von Wanderfahrten aber auch von Vereinen genutzt, die ihren Vereinssitz nicht direkt an der Alster oder den Kanälen haben. Der Wassersport auf der Alster erfreut sich wachsender Beliebtheit und sorgt insbesondere in den Sommermonaten zu einer hohen Nutzung.
Auswirkungen des U5-Ausbaus auf dem Abschnitt zwischen der Haltestelle City Nord und der zukünftigen Haltestelle „Jarrestraße“
Sperrung Goldbekkanal – Unterbrechung der Stadtparkrunde
Durch die Baumaßnahme der U5 wird der Goldbekkanal gesperrt. Das führt zu einer Unterbrechung der so genannten „Stadtparkrunde “ über Goldbekkanal, Barmbeker Stichkanal, Osterbekkanal und Langer Zug für den Boots- und Schifffahrtsverkehr. Diese beliebte Stadtparkrunde wäre für die Mitglieder der Hamburger Kanu- und Rudervereine und insbesondere diejenigen, die auf der Alster und ihren Kanälen ihr sportliches Revier haben, während der Bauphase nicht mehr nutzbar. Da diese Strecke eine zusammenhängende Trainingsstrecke von 8 - 12 km ermöglicht und vom Freizeitsport weniger frequentiert ist und andere Alternativstrecken auf der Alster durch Wind bzw. durch den weiter zunehmenden Freizeitverkehr in Folge der Zunahme des Verleihbetriebs und Privatverkehrs nur sehr eingeschränkt nutzbar sind, ist die Stadtparkrunde für die ambitionierten Freizeit- und Leistungssportler essentiell.
Die so genannte „Stadtparkrunde“ wird mit der offenen Baugrube an der „Barmbeker Straßenbrücke“ unterbrochen, der Goldbekkanal soll nach Planfeststellungsunterlagen im Bereich der Baustelle voll gesperrt werden. Der Boots- und Schifffahrtsverkehr soll während der Bauphase über den Barmbeker Stichkanal und den Osterbekkanal umgeleitet werden. Folgen werden sein, Mitgliederverluste von sportlich ambitionierten Sportler*innen, Beeinträchtigung der Kinder- und Jugendarbeit sowie nicht ausreichende Trainingsmöglichkeiten für Athlet*innen, die an nationalen und internationalen Wettbewerben teilnehmen möchten.
Die Errichtung einer bauzeitlichen Kanalbrücke zur Gewährleistung des Durchflusses des Goldbekkanals muss so erfolgen, dass eine Durchfahrt der Wassersportler weiterhin möglich ist. Hierfür sind folgende Maße notwendig, die eine Durchfahrt für Ruderer und Kanuten erlauben würden:
- Für Ruderer 7m Breite und eine Höhe von mindestens 1m lichte Höhe
- Für Kanuten mindestens 0,70m Wassertiefe, mindestens 4,50m Breite und 2m lichte Höhe
Angleichung der Bauzeit an die Wassersportsaison
Um die Auswirkungen auf den Wassersport zu minimieren, muss im Planfeststellungsbeschluss für die Einschränkung bei der Querung des Goldbekkanals ein möglichst kurzer Zeitraum gewählt werden. Die geplante Bauzeit für den Bauabschnitt am Goldbekkanal soll gemäß Planunterlagen 18 Monate betragen.
Um den Wassersport möglichst kurz zu beeinträchtigen, muss in der Genehmigung vorgeschrieben werden, dass lediglich ein Sommer in diesen Zeitraum von 18 Monaten fällt. Damit würde der Goldbekkanal wieder für die darauffolgende volle Sportsaison zur Verfügung stehen und wäre nicht für zwei Saisons nur eingeschränkt nutzbar.
Die Situation des Vereins VfL 93
Die Situation des Vereins VfL 93 (2.397 Mitglieder, davon 1.059 Kinder und Jugendliche, 9 Sparten) am Standort Barmbeker Straße 62 mit Vereinsgebäude, Kita und Bootshaus nur wenige Meter von der offenen Baugrube entfernt, muss in der Bauphase als so gravierend eingeschätzt werden, dass eine eigene Stellungnahme des Vereins zu dem Bauvorhaben vorgenommen wird.
Fazit
Der Umgang mit den Wassersportflächen ist von einer Stadt, die sich um Olympische und Paralympische Spiele bewerben möchte, bestmöglich im Sinne der Senatsstrategie „Active City“ (hier insbesondere in Ziel 40) für die Vereine zu regeln. Eine Sperrung für den Wassersport ist vor diesem Hintergrund nicht akzeptabel.