Das Steueränderungsgesetz 2025 verspricht Vereinen mehr Geld und weniger Bürokratie. Neben höheren Pauschalen und besseren Haftungsregeln soll auch der E-Sport als Sportfiktion in die Abgabenordnung aufgenommen und damit gemeinnützig werden.

v.l. Brandon ''HSV_Perkkix'' Wueschem, Steffen "Funino" PoeppeHamburg, 11.04.2025, Fussball, Hamburger SV, eSports, Eroeffnung der eSports Loge, Home of HSV eSports

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025, den E-Sports steuerrechtlich dem Sport gleichzustellen. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt. ABER: die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Andere Rechtsbereiche (z. B. Sportfördergesetze, Verbandsrecht) bleiben unberührt.

Das Präsidium und der Vorstand des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) sowie seine Sportjugend begrüßen diese Regelung ausdrücklich. Neben der Würdigung von eSport, wird durch die Regelung die Autonomie sowohl des eSports als auch des klassischen Sports gewahrt. Die Regelung reduziert Konflikte mit der sportpolitischen Positionierung der Sportverbände, erlaubt aber gleichzeitig den Sportvereinen die unkomplizierte Angebotserweiterung.

Was bedeutet das jetzt für die Sportvereine?

  • E‑Sport wird im Gemeinnützigkeitsrecht ausdrücklich dem Sport gleichgestellt.
  • Sportvereine mit Satzungszweck „Förderung des Sports“ können künftig ohne Satzungsänderung auch E‑Sports gemeinnützig betreiben.
  • Verbände bleiben in ihrer sportpolitischen Programmatik autonom, müssen E‑Sport nicht automatisch aufnehmen, können aber eigene Rahmenbedingungen setzen.
  • Die Umsetzung der Steuergesetzesänderung schafft eine rechtssichere Grundlage für die Erweiterung der fachverbandlichen Strukturen des E-Sports im Bund (DOSB) und in den Ländern (LSB).
  • Möglichkeiten für Vereine, ihr Sportangebot zu erweitern und neue Mitglieder und auch ehrenamtlich Engagierte zu gewinnen.
  • Nutzung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale möglich; Vereinfachungen durch höhere Freigrenzen.
  • Erforderlich sind Schutz- und Qualitätskonzepte

Und was muss der Verein nun tun?

  • Satzung prüfen (Zweck ‚Förderung des Sports‘ vorhanden?)
  • Abteilungs-/E‑Sports-Ordnung mit Jugendschutz- und Präventionsregeln erlassen
  • Spiele-Positivliste (nur USK‑konform, ohne Gewalt, kein Glücksspiel, kein Pay‑to‑Win)
  • Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale für Trainer*innen/Betreuer*innen nutzen
  • Förderprogramme prüfen (Gemeinnützigkeit im Sport umfasst nun E‑Sports)
  • Risikomanagement: Datenschutz, Lizenzen, Aufsicht, Haftung

WICHTIG: Die Änderung tritt voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft; bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.

Die ganze Stellungnahme zu Gemeinnützigkeit von E-Sport des HSB und der HSJ gibt es im Downloadbereich unserer Website. Einen Überblick über die allgemeinen Verbesserungen für Sportvereine durch das Steueränderungsgesetz gibt es auf der DOSB-Website.