Die Wassersportkommission des Hamburger Sportbunds (HSB) möchte in Bezug auf die Causa Hohendeicher See mit der zuständigen Behörde einen Interessensausgleich zu den Belangen des Naturschutzes und des Sports herstellen, damit die Entwicklung des Sees beiden Seiten gerecht werden kann.

Windsurfer auf einem See @Pixabay

Der Hohendeicher See ist in den siebziger Jahren im Zuge von Deichbaumaßnahmen als Baggersee entstanden, so dass in den Anfangsjahren ein weitgehend unbehinderter Zugang zum See möglich war. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. An der dem Hauptdeich zugewandten Seeseite befinden sich nun fast durchgehend Uferböschungen und ein breiter Schilfgürtel. Dies hat zweierlei Konsequenzen. Zum einen hat sich infolge der Windverschattung die für Segler und Surfer befahrbare Seefläche um ca. ein Drittel verringert. Und zum anderen gibt es speziell für die Surfer des Windsurfing Club Hamburg einen nur noch 20m breiten Strandzugang. Die Bitte des Surfvereins, diesen Strandzugang, die sog. “Badestelle West“, die ehemals rund 100m breit gewesen ist, wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, hat die zuständige Umweltbehörde abgelehnt, da es sich nach ihrer Auffassung um ein geschütztes Biotop nach §30 BundesNaturschutzgesetz (BundesNatSchG) handelt. Neben den Seglern und Surfern wird der See von Hamburgs Tauchern als Tauchrevier genutzt, die eine andere Einstiegsstelle nutzen.

Da es in den Sommermonaten an den erheblich reduzierten Zugangsstellen zum See verstärkt zu Nutzungskonflikten mit Badenden gekommen ist, hat die Bezirksverwaltung in Bergedorf den Verein Windsurfing Club Hamburg darauf hingewiesen, dass die Badestelle West den Badenden vorbehalten sei. Insofern müsste der Surfverein seinen Schulungs- und Surfbetrieb weitgehend einstellen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) lässt nun ein Gutachten erstellen mit dem Ziel, die Aufnahme und Bewertung der Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees zu beurteilen sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. Hierbei muss die derzeitige Nutzung durch Surfende, Segelnde, Badende, Campende, Angelnde, Anliegende etc., aber auch die Unterhaltung miteinbezogen werden.

Der HSB befürchtet allerdings, dass ausschließlich Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung infolge von Nutzungen sowie Maßnahmen zur schonenden Gewässerunterhaltung umgesetzt werden sollen, um den See mit seinen Uferbereichen als Lebensraum zu erhalten bzw. zu verbessern und die Wasserqualität des Sees für die Badegewässernutzung gemäß Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu erreichen.

Bislang sind die Nutzer und Sportvereine lediglich aufgrund eigener Initiative in Form eines durch den Gutachter entwickelten Fragebogens einbezogen worden. Eine inhaltliche Diskussion soll erst erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt.

Die HSB-Wassersportkommission vertritt die Auffassung, dass eine Situation, die durch jahrelanges Nichtstun entstanden ist, nicht zu Lasten der Sportvereine, die seit 30 Jahren den See nutzen, umgedeutet werden kann.

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich bereits mit Beschluss vom 30.01.2020 (Drucksachen-Nr. 21-0195.02) für einen Pflege- und Entwicklungsplan für den Hohendeicher See ausgesprochen, um so den Interessensausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und der langjährigen sportlichen Nutzung des Hohendeicher Sees sicher zu stellen. Dieser Position schließt sich die HSB-Wassersportkommission an und fordert die BUKEA auf, sich mit den Nutzern des Sees nach Erstellung des Gutachtens im Rahmen eines „Runden Tisches“ auszutauschen und eine Perspektive zu entwickeln, die dem Sport weiterhin eine Nutzung und die Entwicklung der Sportvereine an dem Standort sichert.