Die HSB-Mitgliedsvereine werden gebeten, die jährliche Sportgroschenabgabe einzureichen.

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Wenn sportliche Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder erhoben wurden, durchgeführt wurden, werden die Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbundes gebeten, die jährliche Sportgroschenabgabe bis zum 15. Januar des Folgejahres einzureichen. Siehe Beitrags- und Gebührenordnung.

Die Abrechnung kann auf dem beigefügten Formular vorgenommen werden.
Wurden seitens des Vereins keine sportlichen Veranstaltungen durchgeführt, bitten wir um Rückgabe des Formulars mit einem entsprechenden Vermerk oder einen kurzen Hinweis per E-Mail.

Bitte keine Sportgroschenbeträge im Vorfeld überweisen, da nach Abrechnung durch den HSB eine Rechnung zugestellt wird, die den bereits gezahlten Solidaritätsbeitrag berücksichtigt. (Sollten Ihre Abrechnungsbeträge für den Sportgroschen unter dem bereits gezahlten Solidaritätsbeitrag liegen, brauchen Sie keine Sportgroschenabgaben zu leisten und bekommen auch keine Rechnung.)