Das Lobbyregistergesetz ist zum Jahresbeginn 2022 in Kraft getreten.

Reichstag in Berlin mit Deutschlandfahne @ Witters

In das Lobbyregister müssen sich alle natürlichen Personen und Organisationen eintragen, die Kontakte zu Mitgliedern des Bundestags und der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Themen zu nehmen. Hierbei gilt es die Erheblichkeitsschwelle und Ausnahmen zu beachten.

Die Eintragung in das Lobbyregister kann auch für Sportvereine und-verbände eine Relevanz haben. Vereine und Verbände auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, sind Interessenvertreterinnen im Sinne des Lobbyregistergesetzes, wenn sie die Interessenvertretung nicht als einzelne natürliche Person betreiben.

Vereine und Verbände, die im regelmäßigen Austausch mit Mitgliedern des Bundestags oder Bundesministerien sind, sollten sich mit Hilfe des sehr umfangreichen Handbuchs zum Interessenregister informieren, ob sie sich in das Lobbyregister eintragen sollen.