Im Zusammenhang mit der Bewerbung Hamburgs um Olympische und Paralympische Spiele erscheinen derzeit vermehrt Beiträge und Darstellungen in den sozialen Netzwerken und im Netz, in denen die olympischen Ringe verwendet werden.

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Die Verwendung der Symbole und auch mancher Begriffe ist in Deutschland durch das Olympiaschutzgesetz (OlympSchG) geregelt. Geschützt sind unter anderem das Emblem der fünf Ringe sowie Bezeichnungen wie „Olympia“, „olympisch“ und „Olympiade“. Die Nutzungsrechte liegen beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

Klarstellung zur aktuellen Kommunikation
Im Rahmen der Bewerbung werden keine olympischen Ringe verwendet. Auch nicht durch offizielle Akteure. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über sprachliche Bezüge wie „Olympia“ oder „Olympische Spiele“.

Wichtiger Unterschied: Ringe vs. Begriffe

Olympische Ringe:
Das Emblem ist besonders streng geschützt. Eine Nutzung ist ohne ausdrückliche Genehmigung grundsätzlich unzulässig. Deshalb werden die Ringe auch im Rahmen der Bewerbung nicht eingesetzt. 

Olympische Begriffe („Olympia“ etc.):
Diese dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, insbesondere im sachlichen, redaktionellen Kontext, etwa im Rahmen der Bewerbung oder im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Bewerbung.

Was ist für Vereine möglich?
Für Sportvereine und Organisationen gilt:

  • Zulässig ist in der Regel die Verwendung von Begriffen wie „Olympia“ im inhaltlichen Bezug zur Bewerbung, redaktionelle Beiträge, Informationen oder Einordnungen, Kommunikation im Rahmen der gemeinsamen Bewerbungsidee
  • NICHT zulässig ist die Nutzung der olympischen Ringe (auch nicht abgewandelt oder in Grafiken, eigene Logos, Merchandising oder Kampagnen mit olympischen Anklängen, die Verwendung olympischer Begriffe für Werbung, Sponsoring oder eigene kommerzielle Zwecke, Gestaltungen, die den Eindruck einer offiziellen Partnerschaft mit IOC oder DOSB vermitteln)

Empfehlung für die Praxis

  • Auf die Nutzung der olympischen Ringe konsequent verzichten
  • Begriffe wie „Olympia“ gezielt und im sachlichen Zusammenhang einsetzen
  • Keine eigenen „olympischen“ Bildmarken oder Designs entwickeln, stattdessen die zur Verfügung gestellten Motive und Materialien der Bewerbung nutzen

Für die Paralympischen Symbole, also die drei „Agitos“ (die rot, blau und grün geschwungenen Elemente) und damit verbundene Logos oder die Bezeichnung „Paralympische Spiele“, gilt das Olympiaschutzgesetz nicht direkt.

Der Schutz der Paralympischen Symbole wird in Deutschland durch andere rechtliche Grundlagen sichergestellt. Das International Paralympic Committee (IPC) hat die Symbole als Marken eingetragen und urheberrechtlich geschützt. Daher gelten ähnlich wie beim Olympiaschutzgesetz auch hier die Vorschriften, dass Symbole und Bezeichnungen nur mit Genehmigung für kommerzielle oder öffentliche Zwecke verwendet werden dürfen.