Die Sportplakette ist als staatliche Auszeichnung für Vereine oder Verbände bestimmt.
Diese müssen sich mindestens 100 Jahre besondere Verdienste um Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben und damit beständiges Engagement für ein lebendiges Gemeinschaftsleben erbracht haben.
Die Auszeichnung muss schriftlich beim HSB beantragt werden. Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum.
Die Auszeichnung erfolgt auf Vorschlag des DOSB an den Chef des Bundespräsidialamtes unter Beteiligung des Landesministers für Sport und des Bundesministers des Innern. Urkunde und Plakette werden durch den Bundespräsidenten, den Landesminister für Sport oder einen Beauftragten ausgehändigt.