Die wichtigste Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist der Abbau von bestehenden Barrieren. Wir unterstützen unsere Mitgliedsorganisationen bei der Verbesserung der Barrierefreiheit und setzen uns auch politisch dafür ein.

Bauliche Barrierefreiheit
In Bezug auf die Barrierefreiheit von Sportstätten wurde im Jahr 2016 eine Nutzer*innen-Befragung bei inklusiven Sportgruppen durchgeführt, die durch die Expertise des Hamburger Sportbunds und der Hamburger Behindertensportorganisationen ergänzt wurde. Daraus entstanden die Standardanforderungen für barrierefreie Sporthallen.
Diese Anforderungen beziehen sich auf Sporthallen, die (auch) von inklusiven und/ oder Behinderten-Sportgruppen genutzt werden und dadurch über die Erfüllung der Kriterien der DIN 18040 hinausgehen. Beim Bau oder der Sanierung von Sportstätten sollte immer die Frage gestellt werden, welche Zielgruppen dort trainieren (werden) und welche Bedürfnisse entsprechend in der Planung berücksichtigt werden müssen. Die Standardanforderungen geben eine Idee dessen, was je nach Zielgruppe wichtig ist, ersetzt aber nicht die Beteiligung der Nutzenden und Expert*innen.
Inklusive Sportveranstaltungen
Um unsere Mitgliedsorganisationen dabei zu unterstützen, ihre Sportveranstaltungen barrierefrei zu gestalten, haben wir ein Handbuch für inklusive Sportveranstaltungen erstellt. Dort finden sie Tipps und Hilfestellungen für die Organisation und Durchführung von barrierefreien Sportveranstaltungen.
Barrierefreie Informationen
Barrierefreiheit in der Kommunikation ist ein wichtiger Schritt, um eine gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen zu ermöglichen. Denn nur wenn Informationen klar, verständlich und zugänglich sind, ist sichergestellt, dass diese von allen Menschen auch wahrgenommen und verstanden werden können. Vor allem in der digitalen – aber auch in der analogen – Kommunikation werden Menschen aufgrund ihrer körperlichen, kognitiven oder Sinnes-Behinderungen noch oft von Informationen ausgeschlossen.
Die Anwendung der Tipps in unserem Flyer Barrierefreie Informationen kann also schon viel bewirken und Menschen einen Zugang zu Informationen beschaffen, die diese bisher nicht konsumieren konnten. Die Empfehlungen in diesem Flyer sind bewusst einfach und übersichtlich gehalten. Dabei kann jeder umgesetzte Punkt bereits einen Unterschied machen. Barrierefreiheit ist ein Prozess, und jeder Schritt hilft, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28.06.2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es richtet sich an alle "Wirtschaftsakteure", die Produkte und/oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten. Auch Sportvereine können unter die Regelungen des BFSG fallen, sofern sie auf ihren Websites oder in Apps (digitale) Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten. Reine Informationsangebote sind hingegen in der Regel nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst.
Weiterführende Informationen sowie fachliche Einordnungen zum BFSG finden Sie auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Speziell mit Blick auf Sportvereine und –verbände bieten zudem die Webseiten des DOSB und des VIBSS hilfreiche Informationen.
Eine abschließende und rechtssichere Einschätzung, ob und in welchem Umfang das BFSG auf Ihre konkreten Dienstleistungen Anwendung findet, kann nur im Einzelfall erfolgen und sollte durch eine qualifizierte Rechtsanwältin bzw. einen qualifizierten Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Eine Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website können Sie unter anderem durch die Mitglieder des BIK BITV-Test Prüfverbunds vornehmen lassen.