Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Magentafarbenes Schild mit Basketballkorb

Kern ihrer Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von heute erwachsenen Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt in Institutionen, im familiären und sozialen Bereich sowie organisierten Strukturen ausgesetzt waren.

Mehr als 100 Geschichten von Betroffenen wurden seitdem auf dem Portal „Geschichten, die zählen“ veröffentlicht. Geschichten, die im Kern erschüttern und eindrucksvoll schildern, was nicht nur die Gewalt Einzelner, sondern auch das Schweigen Anderer bewirken kann. Geschichten über das erlebte Unrecht, das Leid, die Folgen der Gewalt, aber auch über die Kraft und den Mut, das Geschehene zu bewältigen.

TRIGGER WARNUNG: Die Geschichten auf diesem Portal enthalten Schilderungen, die verstörend wirken können. Einige Worte oder Beschreibungen können negative Erinnerungen und unangenehme Gefühle auslösen.

Betroffene sowie Zeitzeug*innen können der Kommission telefonisch, per E-Mail oder Brief anonym und kostenfrei von sexualisierter Gewalterfahrungen im Sport berichten. Hier finden Sie weitere Informationen zur vertraulichen Anhörung – auch online per Video – und zum schriftlichen Bericht sowie alle Kontaktdaten.

Im September 2022 veröffentlichte die Unabhängige Kommission erstmals eine Studie im Bereich Sport, in der vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte wissenschaftlich ausgewertet wurden. Grundlage der Studie sind 72 Berichte von Betroffenen sowie Zeitzeug*innen. 

Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat im Dezember 2022 Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und –vereinen veröffentlicht. Damit wird den Sportverbänden und -vereinen nun eine Orientierungshilfe im Themenfeld Aufarbeitung geboten. Die Leitlinien sollen Handlungsempfehlungen für eine beispielhafte Vorgehensweise zur Aufarbeitung von Fällen aus der Vergangenheit sein. Sie richten sich an haupt- und ehrenamtliche Funktionsträger*innen sowie Beauftragte in den Sportverbänden und -vereinen, die von Vorfällen sexualisierter Belästigung und Gewalt in der Vergangenheit Kenntnis erlangen.

Ziel ist es, durch Aufarbeitungsprozesse das Leid der Betroffenen, das ihnen durch sexualisierte Belästigung und Gewalt zugefügt wurde, anzuerkennen und hiermit eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen. Zudem sollen Schutzlücken und strukturelle Defizite in einem Sportverband oder -verein geschlossen und Gewaltdynamiken durchbrochen werden. Damit ist Aufarbeitung neben Prävention und Intervention ein wesentliches Instrument für einen wirksamen Schutz vor Gewalt im Sport.