Hallen-, Trainings-, oder Schwimmzeiten auf und in öffentlichen Sportanlagen werden an unterschiedlichen Stellen vergeben und verwaltet.
a. Sporthallen
Die Vergabe von Hallenzeiten in Schulsporthallen übernimmt die Abteilung Sport des jeweiligen Bezirksamts. Die Ansprechpartner*innen finden Sie in den unterschiedlichen Fachämtern Sozialraummanagement.
Zuständig für den Bau und die Unterhaltung der Schulsporthallen sind die Schulbauträger, insbesondere SBH | Schulbau Hamburg. Durch erforderliche Sanierungsarbeiten in den Sporthallen ergeben sich notwendige Hallensperrzeiten. Aufgrund der Schulentwicklung werden in Hamburg zudem weitere Sporthallen neu errichtet. Vereine können Informationen zu den Hallensperrzeiten und den anstehenden Neubauten der SBH | Schulbau Hamburg entnehmen.
Im Folgenden finden sich die Hallenzeiten (Stand August 2022), die vom HSB für den Punktspielbetrieb der Verbände vergeben werden:
- Halle Ahrensburger Weg 28 (Wandsbek)
- Halle Ahrensburger Weg 30 (Wandsbek)
- Halle BöttcherkamP (Altona)
- Halle Buckhorn (Wandsbek)
- Halle Budapester Straße (Mitte)
- Hallen Steilshoop (Wandsbek)
- Halle Tangstedter Landstraße (Nord)
- Halle Volksdorfer Damm (Wandsbek)
b. Sportplätze
Die Vergabe der Trainingszeiten auf Hamburger Sportplätzen übernimmt die Abteilung Sport des jeweiligen Bezirksamts. Die Ansprechpartner*innen finden Sie in den unterschiedlichen Fachämtern Sozialraummanagement.
Zuständig für den Bau von Sportplätzen ist der Bezirkliche Sportstättenbau Hamburg-Mitte. Die Sanierungen und der Ausbau der Sportplätze werden auf Vorlage eines Maßnahmenplans von einem Beirat beschlossen. Der HSB ist in diesem Beirat vertreten.
c. Schwimmbäder
Die Versorgung mit öffentlichen Schwimmbädern obliegt der Bäderland Hamburg GmbH. Für den Vereinssport wird dem Hamburger Schwimmverband für seine Mitgliedsvereine ein Kontingent an Wasserzeiten zur Verfügung gestellt. Wasserzeiten sind in Hamburg ein knappes Gut. Der HSB setzt sich für die Bereitstellung weiterer Wasserflächen ein.