Das Ehrenamt ist unser tragendes Fundament. Unser Kurs wird von Menschen entwickelt und gesteuert, die alle aus Vereinen in Hamburg kommen und so den Sport im Alltag bestens kennen. In ihrer Freizeit engagieren sie sich für die Mitglieder unseres Verbands und garantieren so die bestmögliche Vertretung des Gesamtinteresses aller Sporttreibenden in Hamburg bei fester Verankerung an der Basis des organisierten Sports.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist der Souverän und damit unser höchstes Gremium. Sie besteht aus den Vertretern der ordentlichen Mitglieder, der Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung und der außerordentlichen Mitglieder, dem Präsidium, den Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern und dem Vorstand der Hamburger Sportjugend.
Sie alle haben im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Die ordentliche Mitgliederversammlung, die im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres stattfindet, nimmt die Berichte des Präsidiums, der Landesausschüsse, der Hamburger Sportjugend und der Rechnungsprüfer entgegen, genehmigt die Jahresrechnung und den Haushaltsvoranschlag, entlastet das Präsidium, führt verschiedene Wahlen durch und entscheidet über Anträge ihrer Mitglieder. Weitere außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der HSB-Mitglieder oder des Präsidiums möglich. (Details zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung, zur Stimmverteilung etc. finden Interessierte in der HSB-Satzung §9). Die Protokolle der Mitgliederversammlungen finden Sie im HSB-Mitgliederbereich.
Der Hauptausschuss
Der Hauptausschuss besteht aus Vertretern der Vereine, der Landesverbände, den Mitgliedern mit besonderer Aufgabenstellung sowie dem hier nicht stimmberechtigten Präsidium. Die Anzahl der Vertreter dieser Gruppen sowie deren Stimmverteilung regelt die HSB-Satzung. Der Hauptausschuss tritt im Geschäftsjahr mindestens zweimal für folgende Aufgaben zusammen:
- Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für den Sport von grundsätzlicher Bedeutung sind
- Beratung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung mit der Beschlussfassung von Empfehlungen für die Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung über Angelegenheiten, die dem Hauptausschuss von der Mitgliederversammlung zur Entscheidung übertragen werden
- Entscheidung über Einsprüche gegen die Ablehnung von Anträgen auf Neuaufnahme von Mitgliedern
- Bestätigung von Beschlüssen des Präsidiums über satzungsgemäß vorgesehene Ordnungen
- Hauptausschuss-Sitzungen
Kommissionen
Das Präsidium kann zeitlich befristete Kommissionen zur Beratung in strategischen, politischen oder grundsätzlichen Fragen innerhalb der laufenden Amtsperiode einsetzen. Derzeit sind vom Präsidium folgende Kommissionen eingesetzt.
- Kommission LSBTIQ* im Sport
- Kommission Frauen im Sport
- Satzungskommission
- Wirtschafts- & Finanzkommission
- Wassersportkommission