Voraussetzungen für die Teilnahme an HSB-Bildungsveranstaltungen
Voraussetzung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen des Hamburger Sportbundes (HSB) ist die Vollendung des 16. Lebensjahres (bei B-Lizenzausbildungen des 18. Lebensjahres). Bei Anmeldungen von Minderjährigen zu HSB-C-Lizenzausbildungen (1. Lizenzstufe) ist eine schriftliche Befürwortung der Teilnahme durch den Verein vorzulegen. Für die Teilnahme an Lizenzausbildungen ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein erforderlich.

Anmeldung und Teilnahmebestätigung
Die Anmeldung zu einer Bildungsveranstaltung des HSB muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Verwenden Sie dazu bitte das Anmeldeformular oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anmeldung unter www.hamburger-sportbund.de (im Bereich Service/Bildungsprogramm). Bei der Online-Anmeldung erhalten Sie eine elektronische System-Bestätigung, darüber hinaus senden wir Ihnen spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung zu. Nach Anmeldeschluss – in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung - erhalten Sie eine verbindliche Seminarbestätigung mit allen notwendigen Informationen (Ort, Zeit, Ablauf etc.). Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ist die Veranstaltung zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bereits ausgebucht, bieten wir Ihnen die Aufnahme in eine Warteliste an.

Gebühren und Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung erteilen Sie uns zur Abbuchung der Teilnahmegebühr ein SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Bedingungen auf dem Anmeldeformular bzw. in der Online-Anmeldung. Die Abbuchung durch den HSB erfolgt in der Regel 10 Werktage nach der Veranstaltung, mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE18ZZZ00000278520 (die Mandatsreferenz wird vom HSB vergeben). Wenn der HSB eine Lastschrift nicht einlösen kann, werden Ihnen zusätzlich zur Teilnahmegebühr die dem HSB entstandenen Rücklastschriftgebühren in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Wenn eine Rechnung nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten Frist beglichen wird, erhebt der HSB zusätzlich Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro (1. Mahnung) und 5,00 Euro (2. Mahnung). Bei Nichteinhaltung des letzten schriftlich gesetzten Zahlungstermins (2. Mahnung) wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Der bei den Veranstaltungen zuerst genannte, niedrigere Betrag gilt für Teilnehmer*innen, die einem Mitgliedsverein des Hamburger Sportbundes angehören. Der zweite Betrag gilt für Teilnehmer*innen aus HSB-Fachverbänden (ohne Mitgliedschaft in einem HSB-Verein), der dritte Betrag für Teilnehmer*innen, die keinem HSB-Verein/-Fachverband angehören. Grundsätzlich enthalten die Bildungsveranstaltungen des HSB keine Übernachtung und Verpflegung.

Rücktritt durch den*die Teilnehmer*in
Der Rücktritt von einer HSB-Bildungsveranstaltung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Bei einem kurzfristigen Rücktritt, der weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnehmerbeitrages einbehalten. Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt oder erhalten wir eine Absage erst am Seminartag oder nach Beginn der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag fällig. Die vorgenannten Regelungen entfallen bei Stellung einer Ersatzperson durch den*die verhinderte Teilnehmer*in, dieses muss dem HSB-Bildungsreferat schriftlich vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen, die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet.

Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Teilnehmende der Ausbildung zur Übungsleiter*in C-Lizenz Breitensport. D. h. erfolgen Absagen später als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder gar nicht, werden die oben angegenen Ausfallgebühren fällig.

Rücktritt und Änderungen durch den Veranstalter
Der HSB kann Bildungsveranstaltungen absagen, wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Dazu zählen die Erkrankung des*der Dozent*in oder die Unbrauchbarkeit bzw. Nichtnutzungsmöglichkeit von Lehrgangsräumen. Eine Bildungsveranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Für die Durchführung von HSB-Seminaren und HSB-Ausbildungen sind in der Regel mindestens 10 Teilnehmer*innen notwendig. Liegen für eine Bildungsveranstaltung nicht genügend verbindliche Anmeldungen vor, so kann der HSB bis spätestens 10 Tage vor geplanten Beginn die Veranstaltung absagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage durch den HSB zurückerstattet. Der HSB ist berechtigt, bei sachlich gerechtfertigten Gründen Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

Datenschutz
Die mit der Anmeldung durch den Hamburger Sportbund (HSB) erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen dienen der Organisation und Abwicklung der Bildungsveranstaltungen. Diese Daten werden für die Bezahlung der Teilnahmegebühr sowie für die Einladung zu den Bildungsveranstaltungen und zur Ausstellung der Lizenzausweise für die Teilnehmer*innen benötigt. Die Verarbeitung dieser Daten durch den HSB erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Weitere Informationen zum Datenschutz im HSB erhalten Sie in der Datenschutzerklärung, die Sie auf der HSB-Website abrufen können: www.hamburger-sportbund.de/datenschutz; bei Bedarf können Sie die Datenschutzerklärung auch im HSB-Bildungsreferat abfordern.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Bildungsreferat des Hamburger Sportbundes:
Hamburger Sportbund e.V.
Bildungsreferat / Mirja Gooßen
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg
Tel. 040 / 41908-226
m.goossen@hamburger-sportbund.de
www.hamburger-sportbund.de