Das Ziel ist klar: einen Energie-Lockdown für den Sport verhindern! Aber nichtsdestotrotz wird die Energiekrise große Herausforderungen für den Sport mit sich bringen.
Alle relevanten Informationen und Dokumente, die für den Hamburger Sport in Zeiten der Energiekrise wichtig sind, gibt es hier.
Fragen und Antworten zu allem, was die Hamburger Sportvereine zum Thema beschäftigt:
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Die Sportministerkonferenz hat im November 2022 klargestellt, dass Sportvereine auch von der Gaspreisbremse profitieren werden.
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Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung? Nach den gesetzlichen Regelungen zur Grundversorgung haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §36 alle Haushaltskund*innen Anspruch auf diese Grundversorgung. Als Haushaltskund*innen gelten im Energiebereich: „Letztverbraucher*innen unabhängig von ihrem Jahresverbrauch und Verbraucher*innen mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahreseigenverbrauch bis zu 10.000 kWh“ vgl. dazu § 3 Nr. 22 EnWG
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Was ist mit der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse, die die Bundesregierung angekündigt hat? Seit dem 16.12.2022 haben Bundestag und Bundesrat den Energiepreisbremsen zugestimmt, diese treten zum 1. Januar 2023 in Kraft: Hier gibt es aktuelle FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums zur Gaspreisbremse und zur Strompreisbremse.
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Mein Verein muss demnächst einen neuen Gas- oder Stromvertrag abschließen. Soll ich mich kurz oder langfristig binden? Es gibt auf diese Frage leider momentan keine verlässliche Antwort. Die Aussage der Energieunternehmen ist, dass die Preisentwicklungen einem Blick in die Glaskugel gleicht, also nicht seriös hervorsagbar ist. Für den Strompreis entscheidend ist das „Merit Order“ Prinzip. Hier bildet das letzte zur Stromproduktion benötigte Kraftwerk die Grundlage für den Preis. Da der Gaspreis derzeit hoch ist, hat das beim Einsatz von Gaskraftwerken folglich auch Auswirkungen auf den Strompreis. Ob dieses System der Preisfindung verändert wird, kann derzeit nicht beantwortet werden. Für den Verein gilt es längerfristige und kurzfristige Angebote der Energieversorger abzuwägen. Hierzu sollten die jeweils geltenden Energiepreisbremsen berücksichtigt werden.
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Kann mein Verein in die Grundversorgung wechseln? Beim Strom: ja, bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kwh. Grundversorger für Strom in Hamburg ist Vattenfall. Den Grundversorgertarif erhalten Sie wenn sie auf der obigen Seite auf „Weitere Tarife anklicken“ klicken
Alle Informationen, Hinweise, Links und Dokumente des DOSB und der Spitzensportverbände: