Sport steht für Fair Play und das Einhalten von Regeln. Beides Begriffe, die auch gute Verbandsführung auszeichnen.

Für die Glaubwürdigkeit des HSB als wichtige gesellschaftliche Kraft in der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein Führungskonzept notwendig, das auf den Grundsätzen von Transparenz, Integrität, Verantwortlichkeit und Partizipation, d.h. der Beteiligung der Interessengruppen des HSB an grundlegenden Entscheidungen, basiert.

Bereits am 10. Oktober 2006 hatte das damalige HSB-Präsidium einen "Ethik-Kodex" beschlossen, in dem das Handeln im HSB transparent und nachvollziehbar gemacht werden sollte, um das Vertrauen der Mitgliedsvereine und -verbände, der Politik, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Öffentlichkeit in die Arbeit der ehrenamtlich im HSB tätigen Organ- und Gremienmitglieder sowie der hauptamtlichen Verwaltung zu fördern. Mit der Strukturreform 2016 erfolgte eine Anpassung.

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. In 2018 hat sich auch der HSB der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und entsprechend zertifizieren lassen. 

Zentrale Hinweisstelle des HSB

Der HSB hat sich dem System der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen. Diese bietet Mitarbeitenden, Athlet*innen, Mitgliedern und weiteren Stakeholdern die Möglichkeit, Hinweise auf Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende sicher und vertraulich zu melden. Für Meldungen zu Fehlverhalten von Mitarbeitenden unserer Mitgliedsvereine ist die Zentrale Hinweisstelle nicht zuständig.

Aufgaben der Zentralen Hinweisstelle

  • Entgegennahme von Hinweisen
  • Beratung der hinweisgebenden Person zum Ablauf des Verfahrens
  • Weiterleitung der Hinweise an die zuständige Institution (abhängig vom betroffenen Integritätsbereich)
  • Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts (soweit gewünscht)

Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle arbeitet unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen des HSB. Hinweise können auf Wunsch vollständig anonym übermittelt werden. Die Zentrale Hinweisstelle wahrt die Anonymität der hinweisgebenden Person gegenüber der zuständigen Institution. Vergeltungsmaßnahmen gegen hinweisgebende Personen sind verboten und werden vom Verband geahndet. Der Schutz gilt nur für Hinweise, die in gutem Glauben abgegeben werden. Nicht schützenswert sind hinweisgebende Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Sachverhalte melden.

Ansprechpersonen: Frau Dr. Sibylle von Coelln und Herr Christian Heuking, HEUKING · VON COELLN Rechtsanwälte PartG mbB, Prinz-Georg-Str. 104, 40479 Düsseldorf / Telefon: +49 211 44 03 57 71 / E-Mail: Zentrale_Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de / Website: https://www.hvc-strafrecht.de/anwaelte.html

Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation:

  1. Senden Sie eine kurze E-Mail von einer E-Mail-Adresse mit Verschlüsselungszeritfikat an Zentrale_Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de.
  2. Sie erhalten eine Antwort zum Austausch des Verschlüsselungszertifikats.
  3. Danach können Sie Ihre Meldung sicher verschlüsselt versenden.

Anonyme Meldungen können über den digitalen Meldekanal der Zentralen Hinweisstelle über folgenden LInk erfolgen: https://dosb.e-report.me

Relevante Dokumente: