Auch der organisierte Sport engagiert sich, den Geflüchteten aus der Ukraine zu helfen. Im Zuge dieser Fluchtbewegung beschäftigen die Vereine jedoch auch viele Fragen.
Im Folgenden haben wir einige wichtige Punkte zusammengefasst:
- Welche steuerlichen Maßnahmen müssen Sportvereine beachten, die in der Ukrainehilfe engagiert sind?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat darüber mit dem Schreiben vom 17.3.2022 informiert, die eine Relevanz für Sportvereine haben: Die Maßnahmen gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Eine Handreichung für Sportvereine zum Schreiben des BMF von Dr. Steinkamp (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) finden Sie im Leitfaden der Maßnahmen für Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten.
- Ukrainische Flüchtlinge willkommen im Sport - Versicherungsschutz für Nichtmitglieder!
Die Geflüchteten, die sich in unseren Mitgliedsorganisationen sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind. Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz. Die Sportversicherung gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.de abgerufen werden. Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der HSB die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlingen abmildern wollen. Weitere Infos finden Sie hier. Bei Fragen zur Sportversicherung wenden Sie sich bitte an das ARAG-Versicherungsbüro.
- Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen von ukrainische Kindern und Jugendlichen
Die Hamburger Sozialbehörde teilt hierzu das Folgende mit: Die Schutzsuchenden aus der Ukraine haben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen. Die Leistungen nach dem AsylbLG können direkt im Ankunftszentrum beantragt werden. Bei Bewilligung der Leistungen erhalten sie dort auch unmittelbar einen AsylbLG-Bescheid sowie einen BuT-Kurzbescheid. Den Kindern und Jugendlichen wird somit ermöglicht, durch Vorlage des Bewilligungsbescheides unmittelbar an einem (Sport-)Angebot teilzunehmen. Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge ist an die Leistungen nach dem AsylbLG gekoppelt. Der Bewilligungszeitraum bei Schutzsuchenden aus der Ukraine wurde (von zwei) auf vier Monate erhöht. Dieser Zeitraum ist sowohl auf dem Bewilligungsbescheid der Hauptleistung sowie auf dem BuT-Kurzbescheid ersichtlich.
Dies bedeutet, dass die Zahlung für den Mitgliedbeitrag durch das Bezirksamt (BA) Eimsbüttel nach diesen vier Monaten endet. Danach ist von den Kindern/Jugendlichen erneut ein aktueller Nachweis (AsylbLG-Bescheid / BuT-Kurzbescheid) den Vereinen vorzulegen, so dass dann eine erneute Bewilligung analog des Bewilligungszeitraumes der Hauptleistung (AsylbLG) erfolgen kann.
Für Rückfragen ist das BA Eimsbüttel zuständig: Telefon: +49 40 42801-3267, bildungundteilhabe@eimsbuettel.hamburg.de.
- Förderung über das Programm „Integration durch Sport“
Der HSB fördert mit dem Programm „Integration durch Sport“ Projekte, die zum Ziel haben, Geflüchteten eine sportliche Betätigung im Verein zu ermöglichen. Gemeinsam mit unseren Sportvereinen möchten wir den Menschen das Ankommen und den Aufenthalt in Hamburg erleichtern und eine aktive Teilnahme an Sport und Bewegung im Verein ermöglichen. Gefördert werden u.a. Aufwandsentschädigungen für Übungsleitende und Dolmetscher*innen, Sportmaterial und Kosten für die Anmietung zusätzlicher Hallen/ Räumlichkeiten (nicht vereinseigen). Genaue Informationen erhalten Sie bei Erik Dawid (Programmmitarbeiter „Integration durch Sport“) unter e.dawid@hamburger-sportbund.de
- Ausstattung mit Sportbekleidung
Bei unserem Kooperationspartner Hanseatic Help e.V. kann bei Bedarf Sportbekleidung nachgefragt und abgeholt werden. Die Organisation erhält u.a. Spenden von Sportbekleidungsherstellern und verfügt daher häufig über Sportshirts, Laufschuhe, Sporthosen und weitere Bekleidungsstücke. Wir empfehlen eine direkte Anfrage bei der Organisation.
Der erste HelpStore bietet jetzt auch eine direkte Ausgabemöglichkeit für Kleidung und andere Spenden, bei der in Zusammenarbeit mit dem Ukrainischen Hilfsstab zunächst gezielt privat untergebrachte ukrainische Familien mit dem Nötigsten versorgt werden.
Der GTHGC hat in Kooperation mit Hanseatic Help die Initiative Vereine Helfen gegründet, mit der die Hilfe in Hamburg gerade optimal gebündelt und koordiniert wird. Auf Website erfährt man alles Wissenswerte rund um das Thema "Helfen": Was wird in welcher Form wo benötigt? Wo kann ich (Sach-)Spenden abgeben? Wem kann ich sagen, dass ich eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte? Kann ich eine Wohnung irgendwo registrieren? Und welches Spendenkonto kann ich nutzen? -
Sportwörterbuch-App
Von Badekappe über Freistoß bis Umkleidekabine: Mit der App „Sportwörterbuch“ lassen sich Alltagsbegriffe des Sports in neun verschiedenen Sprachen lernen. Die App „Sportwörterbuch“ ist ein mehrsprachiger Vokabeltrainer für alle sportbegeisterten Menschen. In 17 Kapiteln finden sich über 150 verschiedene Begriffe aus dem Sportalltag. Dazu gehören Vokabeln zu Sportgeräten und Sportstätten ebenso wie zu Spielaktionen und Erster Hilfe. Darüber hinaus umfasst die App kurze Erläuterungen zur Frage „Was ist ein Sportverein“ und Hinweise zu „Einfacher Sprache“. In Kürze auch auf Ukrainisch nutzbar! -
Bildwörterbuch für Geflüchtete und Helfende des Ukraine-Krieges
Hilfreiche Website zur Überbrückung von Sprachbarrieren. Mehr Infos hier. - FAQs für Schutzsuchende
Die Stadt hat erste Informationen für die geflüchteten Menschen aus der Ukrainen zusammengetragen. In den FAQs sowie im WELCOME CENTER HAMBURG finden sich viele hilfreiche Informationen, auch zu den Flüchtlingsunterkünften in Hamburg.