Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat Anpassungen der Förderkonditionen für das Förderprogramm "E-Mobilität an der Alster" vorgenommen.

Papierschiff auf dem Wasser @ Pixabay

Am 26.07.2022 wurden neue, verbesserte Konditionen für die Förderung der Umrüstung von Alsterfahrzeugen auf Elektromobilität veröffentlicht.

Die Behörde möchte dadurch die finanzielle Belastung durch zusätzliche Preissteigerungen infolge des weltpolitischen Geschehens entschärfen.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

  • Die Höchstbetragsförderung wurde einheitlich für Umrüstung und Ersatzbeschaffung auf Euro 29.400 erhöht.
  • Einkaufsgemeinschaften erhalten befristet bis 31.07.2023 bei der Beschaffung von Booten einen zusätzlichen Bonus von Euro 3.500 je Boot. Dies soll für Einkaufsgemeinschaften von mindestens drei Vereinen und ab einer Beschaffung von mindestens drei Booten gelten.

Im Hinblick auf den Bonus soll es ausreichen, dass die Mitglieder einer Einkaufsgemeinschaft je gesondert in eigener Verantwortung einen Zuwendungsantrag stellen und ein Bestätigungsschreiben der anderen Mitglieder dieser Einkaufsgemeinschaft beifügen.

Die Förderanträge können weiterhin bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) gestellt werden. Die angepasste Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der IFB.

Die Behörde hofft, durch die Anpassung einen Anreiz zur frühzeitigen Inanspruchnahme des Förderprogramms zu schaffen. Bei Bewilligung des Antrags noch in diesem Jahr kann die Förderung in voller Höhe gesichert werden, auch für den Fall, dass die finanzielle Ausstattung des Programms in den Folgejahren nicht ausreichen sollte, Mittel für alle Antragstellende vorzuhalten. Die Änderung der Alsterschifffahrtsverordnung wird voraussichtlich im Herbst diesen Jahres vom Senat beschlossen werden.

Mehr Informationen gibt es bei Ikram Schadow unter Ikram.schadow@bukea.hamburg.de