Die Regelungen der Bundes-Notbremse enden in Hamburg. Neue Verordnung tritt ab 12. Mai in Kraft.

Mundschutz auf einer Rasenfläche

Nach der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf Tagen in Hamburg enden die Regelungen der Bundes-Notbremse am Mittwoch, den 12. Mai 2021.

Folgende Regelungen für den Vereinssport gelten somit ab morgen:

  • Die Ausübung von Sport im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts sowie für höchstens zehn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Abstand und mit Kontakt zulässig; das Abstandsgebot findet hierbei keine Anwendung; Anleitungspersonen müssen über einen negativen Coronavirus-Testnachweis nach § 10h verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. Ein negativer Coronavirus-Testnachweis ist gleichbedeutend wie die Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises.
  • Nach Auskunft der Sportbehörde sind gesonderte Angebote für Geimpfte oder Genesene derzeit nicht zulässig. Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen.

Eine nichtamtliche Lesefassung, der ab morgen gültigen Eindämmungsverordnung, ist hier nachzulesen. Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie nach Veröffentlichung hier.

Die geplanten weiteren Lockerungschritte - abhängig von der Inzidenzentwicklung - hat der Senat in dieser Pressemitteilung dargestellt.