Nach sieben Monaten Schließung öffnen nun auch die Sporthallen in Hamburg wieder ab dem 1. Juni.

Sportkurs Kickboxen © iStock.com/FatCamera

 Der Senat hat heute weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 1. Juni in Kraft treten:

  • Sport ist dann mit bis zu 20 Erwachsenen unter freiem Himmel und kontaktfrei mit bis zu 10 Erwachsenen im Innenbereich unter Auflagen (u.a. (digitale) Kontaktnachverfolgung, Testpflicht) möglich. Die bisherige Höchstzahl der Kinder, die am Sport im Freien teilnehmen dürfen, wird aufgehoben.
  • Fitness-, Sport- und Yogastudios dürfen unter entsprechenden Auflagen ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist unter anderem eine Testpflicht, die (digitale) Kontaktnachverfolgung sowie eine Begrenzung des Zugangs von einer Person je 10 qm Fläche. Die Geräte bzw. der individuelle Bewegungsbereich – beispielsweise um die Yogamatte herum – müssen 2,5 m Abstand zueinander haben.
  • Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen dürfen unter Auflagen mit bis zu 650 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden (Auflagen: Testpflicht, fester Sitzplatz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht).
  • Angebote von Freizeitaktivitäten im Außen- und Innenbereich dürfen mit einer Begrenzung der Personenzahl in geschlossenen Räumen (eine Person pro 10 qm Fläche, Maskenpflicht, Vorlage eines Nachweises über einen negativen Coronatest, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Kontaktregeln, angeboten werden (zum Beispiel Kletterseilgärten, Skateparks, etc.).

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuen Eindämmungsverordnung, die von der Stadt demnächst aktualisiert wird.