Der Senat hat beschlossen, die Hamburger Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus bis 30. November 2020 zu verlängern und nur wenige Veränderungen vorgenommen, die ab dem 1. September 2020 gelten.

Damen-Hockey-Team das sich freut

Für den Sport in Hamburg ist dann das Training und der Wettkampf für bis zu 30 Aktive bezogen auf Teamsportarten, sowohl für Sport unter freiem Himmel als auch Indoor, wieder erlaubt.

Zu den 30 zugelassenen Personen bei Teamsportarten zählen alle aktiven Sportlerinnen und Sportler, die unmittelbar auf dem Spielfeld am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen. Trainer, Funktionsteams sowie weitere einer Mannschaft zugehörige Personen, die nicht unmittelbar an der Sportausübung beteiligt sind, sind nicht inbegriffen, müssen jedoch die allgemeinen Hygienevorgaben beachten.

Die neue Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Teamsportarten.

Der bisherige Rahmen für die übrigen Sportarten mit den entsprechenden Auflagen gilt unverändert. Bei mehr als zehn Personen bzw. 30 Personen bei Teamsportarten sind die Abstände entsprechend einzuhalten. Hier gilt bei der Sportausübung weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern, in geschlossenen Räumen ein Abstand von mindestens 2,5 Metern zwischen den Aktiven.

Die neue Verordnung wird demnächst aktualisiert und ist dann hier zu finden.